Die Online-Schuldenanalyse durch einen zertifizierten Schuldnerberater und die anschließende telefonische Erstberatung sind für Sie zu 100% kostenlos. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.
Sollten Sie sich für uns entscheiden und uns das Mandat erteilen entstehen folgende Kosten:
Außergerichtliche Schuldenregulierung – ohne Insolvenzantrag
(gültig ab 01.01.2025)
Der Grundpreis beträgt 400,00 € plus je Gläubiger a 40,00 €
Anzahl Gläubiger*² | Endpreis |
Bis 3 Gläubiger | 520,00 Euro* |
Bis 5 Gläubiger | 600,00 Euro* |
Bis 10 Gläubiger | 800,00 Euro* |
Bis 15 Gläubiger | 1000,00 Euro* |
Bis 20 Gläubiger | 1200,00 Euro* |
Bis 25 Gläubiger | 1400,00Euro* |
Ab 25 Gläubiger | nach individueller Vereinbarung |
* Sämtliche Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%.
Es fallen keine weiteren Kosten für Sie an!
*² Jede Forderung (Aktenzeichen) zählt als 1 Gläubiger.
Der Ablauf ist ganz einfach!
Nicht mehr zögern! Einfach untenstehendes Formular ausfüllen!
Wir stehen Ihnen an fünf Tagen in der Woche telefonisch gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an und erkundigen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten. Oder senden Sie uns das untenstehende Formular zu. In einem telefonischen Vorgespräch können wir alle Grundfragen klären, sobald wir dann Ihre Unterlagen erhalten haben, setzen wir uns mit Ihren Gläubigern in Verbindung. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern. Je nach Anzahl und Rückäußerungen Ihrer Gläubiger ist ein Ergebnis schon innerhalb von 8 -12 Wochen möglich.
Welche Kosten entstehen dabei?
Die Kosten der Tätigkeit entnehmen Sie der obigen Tabelle. Erfasst sind damit die Kosten für die außergerichtliche Schuldenregulierung und mögliche Nachfragen bis zum evtl. Insolvenzantrag, einschl. Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Bei 25 oder mehr Gläubigern können Sie die Kosten vorher gerne verbindlich anfragen, gleiches gilt für Anträge auf Regelinsolvenz oder sonstige Tätigkeiten. Bei besonders aufwendigen Vergleichsverhandlungen können sich die Kosten noch erhöhen, soweit ein Antrag von Ihnen nicht fristgerecht bei Gericht eingereicht wird, können ebenfalls neue Kosten entstehen.
In den oben genannten Preisen sind folgende Tätigkeiten enthalten:
- Sichtung und Sortierung Ihrer Unterlagen
- Anschreiben an alle Gläubiger zur Ermittlung der Forderungshöhe
- Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes nach Ihren Möglichkeiten, falls Sie keine Zahlungen an die Gläubiger leisten können, wird ein Nullplan erstellt
- Verhandlungen mit Ihren Gläubigern über den Schuldenbereinigungsplan
- Abschlussbescheinigung
- falls notwendig erhalten Sie eine P-Konto-Bescheinigung
Was ist nicht enthalten?
- Die Kosten von umfangreichen Nachverhandlungen, z.B. weil sich Ihre finanziellen Möglichkeiten geändert haben oder die Gläubiger mehrfach Vorschläge ablehnen
- Ratenvereinbarungen mit Gläubigern, deren Forderung nicht von einer Restschuldbefreiung erfasst ist
- Kosten für den Insolvenzantrag.
- Die Vertretung während des laufenden Insolvenzverfahrens oder im Rahmen einer Zustimmungsersetzung
Sie können die Kosten auch in Raten zahlen, aus rechtlichen Gründen kann der Insolvenzantrag allerdings erst nach deren vollständigen Zahlung übersandt werden.
Wir wissen, dass Sie kein Geld zu verschenken haben.
- Sie zahlen bei uns keine Kosten für die Kontoführung, da Sie die Beträge selbst überweisen.
- Sie erhalten vorab eine detaillierte Honorarvereinbarung, in der alle Kosten aufgeführt sind.
- Sie zahlen keine Zusatzkosten für Finanzdienstleister!
- Sie haben die Möglichkeit, in Raten zu zahlen.
Warum zusätzliche Gebühren für den Insolvenzantrag?
Das Ausfüllen des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzantrag), ist in den Gebühren für den Schuldenbereinigungsversuch nicht enthalten, da Sie diesen grundsätzlich auch selbst ausfüllen und beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen können. Die dafür benötigte Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches, erhalten Sie von uns. Da der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch sehr komplex und umfangreich ist, bitten uns viele Ratsuchende darum, diesen Antrag auszufüllen und beim Insolvenzgericht einzureichen. Wegen des Umfangs und der Komplexität eines solchen Antrages nimmt das Ausfüllen eine entsprechende Zeit in Anspruch.
Sollten Sie es wünschen, dass wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Sie ausfüllen und beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, entstehen Ihnen dafür zusätzliche Gebühren für den Insolvenzantrag in Höhe von 400,00 €.
Wünschen Sie, dass wir die Vertretung im Insolvenzverfahren übernehmen, so berechen wir
pro Jahr 250,- € pauschal für die Korrespondenz, Fristenüberwachung etc.