Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Mail zu und senden sie zusätzlich im Original per Einwurfeinschreiben, so dass Sie diese zumeist bereits am selben Tag haben. Sie legen diese Bescheinigung bei Ihrer Bank vor. Die Bank richtet Ihren Freibetrag ein.
Ausführliche Informationen zum P-Konto finden Sie in unseren online Beratungscenter unter:
www.p-konto-beratung.de
UNSERE LEISTUNGEN BEINHALTEN:
Auch andere Schuldnerberatungen bieten online eine P-Konto-Bescheinigung an. Meißt werden Sie mit der Bescheinigung sich selbst überlassen. Daher bieten wir Ihnen eine telefonische Beratung an.
- Sichern Sie jetzt Ihre Existenzgrundlage
- Aufgestockte Freibeträge eintragen und nach spätestens 3 Werktagen wieder verfügen können
- Ein Pfändungsschutzkonto ist Vorraussetzung für eine Anhebung der Pfändungsgrenzen durch das Gericht
Kosten: 24,90 EUR
Ohne weitere Nachweise steht Ihnen in jedem Fall ab 1.Juli 2024 der Grundfreibetrag in Höhe von derzeit € 1.499,00 zu. Dieser Grund-Freibetrag kann mit einer entsprechenden P-Konto-Bescheinigung wie folgt erhöht werden:
€ 560,90 zzgl. für die erste unterhaltsplichtige Person im Haushalt.
€ 312,78 zzgl. jeweils für die zweite bis 5 unterhaltspflichtige Person.
Maximal können fünf weitere Freibeträge auf einem P-Konto eingerichtet werden.
Zusätzlich als unpfändbar bescheinigt werden können folgende Zahlungseingänge:
- Kindergeld
- einmalige Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG, z.B. Erstausstattungen, Zuschüsse für Klassenfahrten und anderes mehr,
- einzelne Leistungen aufgrund einer Erkrankung/Behinderung,
z.B. Pflegegeld, Blindengeld und ähnliche Leistungen, - regelmäßige Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG, wenn diese höher sind als der Freibetrag bzw. der erhöhte Freibetrag
- Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ und wenige weitere Hilfen,
- Nachzahlungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG in voller Höhe
Nachzahlungen anderer Sozialleistungen (z.B. Rente, Arbeitslosengeld) oder von Lohn bis zu einer Höchstsumme von 500 €.